Umzug mit Arbeitsamt-Förderung.
Das Arbeitsamt kann Ihre Umzugskosten übernehmen. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Förderung beantragen und finden gleichzeitig günstige Umzugsunternehmen für Sie.
Wann übernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten?
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein — wir erklären sie verständlich.
Berufsbedingter Umzug
Wenn Sie für eine neue Arbeitsstelle umziehen müssen oder das Jobcenter den Umzug als notwendig anerkennt, kann es die Kosten übernehmen.
Antrag vor dem Umzug
Wichtig: Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie vor dem Umzug stellen. Nachträgliche Anträge werden fast immer abgelehnt.
Kostenvergleich nötig
Das Jobcenter verlangt in der Regel drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen. Über uns erhalten Sie diese kostenlos und schnell.
So genehmigt das Jobcenter den Umzug
Vier Schritte — und Sie bekommen die Förderung.
Zusicherung einholen
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder ein Umzugsunternehmen beauftragen, brauchen Sie die schriftliche „Zusicherung zu den Umzugskosten" vom Jobcenter. Ohne diese wird nichts erstattet.
Drei Angebote vorlegen
Das Amt verlangt meist drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen. Diese müssen vergleichbar sein (Festpreis, gleiche Leistungen). Wir helfen Ihnen, diese schnell und kostenlos zu bekommen.
Angemessenheit prüfen
Das Jobcenter prüft, ob die Kosten „angemessen" sind. Pauschalpreise sind oft beliebter als Stundenabrechnung, da sie kalkulierbar sind. Günstigstes Angebot wird meist genehmigt.
Abtretungserklärung (optional)
Sie können vereinbaren, dass das Jobcenter direkt an das Umzugsunternehmen zahlt. Das erspart Ihnen, in Vorkasse zu gehen — sehr empfehlenswert.
Was wird übernommen?
Ein klarer Überblick — damit Sie wissen, was Sie beantragen können.
Wird meist übernommen
- Transportkosten (LKW + Fahrer)
- Umzugskartons (Pauschale)
- Verpflegungspauschale für Helfer
- Renovierungskosten (Material) bei Auszug
Wird oft abgelehnt
- Maklerprovision (außer in Härtefällen)
- Luxus-Ausstattung
- Verpackungsservice (nur bei gesundheitlichen Gründen)
- Lagerkosten (nur begrenzt)
* Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Entscheidend ist immer der Bescheid Ihres zuständigen Sachbearbeiters.
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Wir liefern Ihnen vergleichbare Festpreisangebote — genau das, was das Jobcenter verlangt.
Kostenübernahme prüfen
Umzug auf Kosten der Arbeitsagentur
Wer ALG II / Bürgergeld bezieht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter — wenn der Umzug 'erforderlich' ist (z. B. zu teure Wohnung, neue Arbeit, Trennung). Wir helfen, alle Belege so aufzubereiten, dass das Amt zügig genehmigt.
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Umzug muss notwendig sein — Z. B. unangemessen hohe Miete, Arbeitsaufnahme, Familienzuwachs.
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Vorab-Genehmigung pflicht — Antrag VOR Umzug stellen — nachträglich erstattet das Amt nur selten.
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Festpreis-Angebot vorlegen — Das Amt prüft die Angemessenheit der Kosten — Vergleichsangebote helfen.
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Selbstbeteiligung möglich — In Härtefällen ohne Eigenanteil, sonst gestaffelte Übernahme.
Mögliche Erstattungspositionen
Umzugstransport
Kosten für Möbeltransport, Beladen, Entladen.
Umzugskartons & Material
Kartons, Klebeband, Decken — gegen Beleg.
Halteverbot
Antragskosten für die Halteverbotszone werden meist anerkannt.
Mietkaution
Bis zu 3 Monatsmieten als Darlehen — wird verrechnet.
Erstausstattung
Bei unmöbliertem Neubezug Möbel-Erstausstattung möglich.
Maklergebühren
In Ausnahmefällen, wenn keine maklerfreie Wohnung gefunden wurde.
So gehen Sie vor
Neue Wohnung finden
Größe und Miete müssen den Angemessenheitsgrenzen entsprechen.
Festpreis-Angebote einholen
Min. 2–3 Vergleichsangebote vorlegen — über uns gratis.
Antrag im Jobcenter
VOR Vertragsabschluss schriftlich beantragen.
Umzug durchführen
Erst nach schriftlicher Zusage des Amtes umziehen lassen.
Häufige Fragen
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