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Jobcenter & Arbeitsamt

Umzug mit Arbeitsamt-Förderung.

Das Arbeitsamt kann Ihre Umzugskosten übernehmen. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Förderung beantragen und finden gleichzeitig günstige Umzugsunternehmen für Sie.

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Förderung

Wann übernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein — wir erklären sie verständlich.

Berufsbedingter Umzug

Wenn Sie für eine neue Arbeitsstelle umziehen müssen oder das Jobcenter den Umzug als notwendig anerkennt, kann es die Kosten übernehmen.

Antrag vor dem Umzug

Wichtig: Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie vor dem Umzug stellen. Nachträgliche Anträge werden fast immer abgelehnt.

Kostenvergleich nötig

Das Jobcenter verlangt in der Regel drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen. Über uns erhalten Sie diese kostenlos und schnell.

Schritt für Schritt

So genehmigt das Jobcenter den Umzug

Vier Schritte — und Sie bekommen die Förderung.

01

Zusicherung einholen

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder ein Umzugsunternehmen beauftragen, brauchen Sie die schriftliche „Zusicherung zu den Umzugskosten" vom Jobcenter. Ohne diese wird nichts erstattet.

02

Drei Angebote vorlegen

Das Amt verlangt meist drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen. Diese müssen vergleichbar sein (Festpreis, gleiche Leistungen). Wir helfen Ihnen, diese schnell und kostenlos zu bekommen.

03

Angemessenheit prüfen

Das Jobcenter prüft, ob die Kosten „angemessen" sind. Pauschalpreise sind oft beliebter als Stundenabrechnung, da sie kalkulierbar sind. Günstigstes Angebot wird meist genehmigt.

04

Abtretungserklärung (optional)

Sie können vereinbaren, dass das Jobcenter direkt an das Umzugsunternehmen zahlt. Das erspart Ihnen, in Vorkasse zu gehen — sehr empfehlenswert.

Leistungsübersicht

Was wird übernommen?

Ein klarer Überblick — damit Sie wissen, was Sie beantragen können.

Wird meist übernommen

  • Transportkosten (LKW + Fahrer)
  • Umzugskartons (Pauschale)
  • Verpflegungspauschale für Helfer
  • Renovierungskosten (Material) bei Auszug

Wird oft abgelehnt

  • Maklerprovision (außer in Härtefällen)
  • Luxus-Ausstattung
  • Verpackungsservice (nur bei gesundheitlichen Gründen)
  • Lagerkosten (nur begrenzt)

* Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Entscheidend ist immer der Bescheid Ihres zuständigen Sachbearbeiters.

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Wir liefern Ihnen vergleichbare Festpreisangebote — genau das, was das Jobcenter verlangt.

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Arbeitsamt-Umzug

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bis 100 %
Kostenübernahme möglich
§ 22
SGB II / III
kostenfrei
Antragstellung
bundesweit
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Wann zahlt das Jobcenter?

Umzug auf Kosten der Arbeitsagentur

Wer ALG II / Bürgergeld bezieht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter — wenn der Umzug 'erforderlich' ist (z. B. zu teure Wohnung, neue Arbeit, Trennung). Wir helfen, alle Belege so aufzubereiten, dass das Amt zügig genehmigt.

  • Umzug muss notwendig sein — Z. B. unangemessen hohe Miete, Arbeitsaufnahme, Familienzuwachs.
  • Vorab-Genehmigung pflicht — Antrag VOR Umzug stellen — nachträglich erstattet das Amt nur selten.
  • Festpreis-Angebot vorlegen — Das Amt prüft die Angemessenheit der Kosten — Vergleichsangebote helfen.
  • Selbstbeteiligung möglich — In Härtefällen ohne Eigenanteil, sonst gestaffelte Übernahme.
Umzug auf Kosten der Arbeitsagentur
Was wird übernommen?

Mögliche Erstattungspositionen

Umzugstransport

Kosten für Möbeltransport, Beladen, Entladen.

Umzugskartons & Material

Kartons, Klebeband, Decken — gegen Beleg.

Halteverbot

Antragskosten für die Halteverbotszone werden meist anerkannt.

Mietkaution

Bis zu 3 Monatsmieten als Darlehen — wird verrechnet.

Erstausstattung

Bei unmöbliertem Neubezug Möbel-Erstausstattung möglich.

Maklergebühren

In Ausnahmefällen, wenn keine maklerfreie Wohnung gefunden wurde.

Antrag stellen

So gehen Sie vor

1

Neue Wohnung finden

Größe und Miete müssen den Angemessenheitsgrenzen entsprechen.

2

Festpreis-Angebote einholen

Min. 2–3 Vergleichsangebote vorlegen — über uns gratis.

3

Antrag im Jobcenter

VOR Vertragsabschluss schriftlich beantragen.

4

Umzug durchführen

Erst nach schriftlicher Zusage des Amtes umziehen lassen.

FAQ

Häufige Fragen

ALG-II/Bürgergeld-Empfänger sowie ALG-I-Bezieher in Einzelfällen. Auch Geringverdiener mit Wohngeld können Zuschüsse erhalten.
Die neue Miete muss den örtlichen Angemessenheitsgrenzen entsprechen. Bei Überschreitung muss die Differenz selbst getragen werden.
Das Amt verlangt meist 2–3 Vergleichsangebote und übernimmt das günstigste. Wir liefern Ihnen kostenlos die Angebote zum Vergleich.
Bei Bezug von Bürgergeld werden auch Eigenleistungen vergütet (z. B. Mietwagen, Helfer-Pauschalen). Beraten Sie sich vorab.
Widerspruch innerhalb 1 Monat einlegen. Wir helfen mit Mustern und Hinweisen.
In der Regel 2–4 Wochen. Planen Sie Vorlauf ein, bevor Sie einen Termin buchen.

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