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Rechte & Urlaub

Sonderurlaub für den Umzug.

Haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung? Wir klären auf, wann Sie Sonderurlaub bekommen und wann nicht.

Was sagt das Gesetz?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 616 BGB) regelt die "vorübergehende Verhinderung". Der Arbeitnehmer behält seinen Vergütungsanspruch, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist.

In der Praxis:

  • Privater Umzug: Meist kein gesetzlicher Anspruch. Es sei denn, der Umzug ist während der Arbeitszeit zwingend nötig.
  • Betrieblicher Umzug: Werden Sie versetzt, muss der Arbeitgeber Sie freistellen (meist 1 Tag).

Tarifvertrag & Betriebsvereinbarung

Oft regeln Arbeits- oder Tarifverträge den Sonderurlaub viel besser als das Gesetz.

Typische Regelungen im Tarifvertrag (TVöD, IGM etc.):

  • Umzug aus dienstlichem Grund: 1 Tag
  • Umzug aus persönlichem Grund: oft 1 Tag (Kulanz)

Tipp: Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie im HR-Büro nach "Arbeitsbefreiung nach § 616 BGB ausgeschlossen?". Falls ja, gilt nur, was im Vertrag steht.

Tipps für den Urlaubsantrag

Rechtzeitig fragen

Kündigen Sie den Umzugstermin frühzeitig an (mind. 4 Wochen), damit die Abteilung planen kann.

Kulanz nutzen

Auch ohne Rechtsanspruch geben viele Chefs einen Tag frei, wenn das Arbeitsklima stimmt.

Resturlaub nehmen

Planen Sie sicherheitshalber 2-3 Tage regulären Urlaub ein. Ein Umzug dauert immer länger als gedacht!

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