Sonderurlaub für den Umzug.
Haben Sie Anspruch auf bezahlte Freistellung? Wir klären auf, wann Sie Sonderurlaub bekommen und wann nicht.
Was sagt das Gesetz?
§ 616 BGB regelt die vorübergehende Verhinderung — aber die Praxis sieht oft anders aus.
§ 616 BGB in der Praxis
Das BGB sichert den Vergütungsanspruch bei „vorübergehender Verhinderung aus persönlichem Grund". Klingt gut — aber viele Arbeitsverträge schließen § 616 BGB ausdrücklich aus.
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Privater Umzug Meist kein gesetzlicher Anspruch — es sei denn, der Umzug ist während der Arbeitszeit zwingend nötig.
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Betrieblicher Umzug Bei Versetzung durch den Arbeitgeber muss dieser Sie freistellen — meist 1 Arbeitstag.
Tarifvertrag & Betriebsvereinbarung
Oft regeln Arbeits- oder Tarifverträge den Sonderurlaub viel besser als das Gesetz.
Typische Regelungen (TVöD, IGM etc.):
Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag steht „§ 616 BGB ausgeschlossen" — dann gilt nur, was vertraglich vereinbart ist.
So bekommen Sie Ihren freien Tag
Auch ohne gesetzlichen Anspruch gibt es Wege — mit der richtigen Strategie.
Rechtzeitig ankündigen
Kündigen Sie den Umzugstermin mindestens 4 Wochen vorher an — damit die Abteilung planen kann und Ihr Chef wohlwollend reagiert.
Kulanz nutzen
Auch ohne Rechtsanspruch geben viele Vorgesetzte einen Tag frei, wenn das Arbeitsklima stimmt. Fragen kostet nichts!
Resturlaub einplanen
Planen Sie sicherheitshalber 2–3 Tage regulären Urlaub ein. Ein Umzug dauert immer länger als gedacht!
Umzug professionell planen
Mit einem Profi-Umzugsunternehmen läuft alles schneller — oft reicht ein einziger Tag.
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Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Welchen Anspruch haben Sie?
Ein Umzug ist Arbeit — und das oft an einem Werktag. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie unter Umständen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben. Wir erklären Rechtslage, Unterschiede zwischen privatem und beruflichem Umzug sowie Tarifverträge.
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Privater Umzug — Kein gesetzlicher Anspruch (§ 616 BGB oft im Vertrag ausgeschlossen).
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Beruflicher Umzug — Klar geregelt: meist 1–2 Tage bezahlter Sonderurlaub, manchmal mehr.
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Tarifverträge prüfen — IG Metall, Verdi & andere sehen 1–2 Tage Sonderurlaub vor.
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Mit Chef sprechen — Auch ohne Anspruch ist oft eine Lösung möglich — vorab klären.
Anspruchsübersicht
Gesetz (§ 616 BGB)
Bei wichtigem Verhinderungsgrund — meist im Arbeitsvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Tarifvertrag
Viele Branchen-TV regeln 1–3 Tage Sonderurlaub bei Umzug — auch privat.
Betriebsvereinbarung
In vielen Firmen geregelt. Personalabteilung fragen.
Beruflich veranlasst
Bei Versetzung oder neuer Stelle ist Sonderurlaub fast immer drin.
Privat veranlasst
Meist kein Anspruch — Urlaub nehmen oder unbezahlt freistellen lassen.
Unbezahlte Freistellung
Immer möglich, wenn betrieblich vertretbar. Schriftlich beantragen.
So beantragen Sie Sonderurlaub
Arbeitsvertrag prüfen
Steht § 616 BGB drin oder ausdrücklich ausgeschlossen?
Tarif/Betriebsvereinbarung checken
Klärt oft, was Standard ist — Personal- oder Betriebsrat fragen.
Antrag stellen
Schriftlich oder per E-Mail, mit Umzugstermin und gewünschten Tagen.
Alternative finden
Bei Ablehnung: Urlaubstag, unbezahlte Freistellung oder Wochenend-Umzug.
Häufige Fragen zum Sonderurlaub
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