Renovieren beim Auszug.
Muss wirklich alles weiß gestrichen werden? Wir klären auf, welche Renovierungsklauseln gültig sind und welche nicht.
Gültig oder unwirksam?
Viele Mietvertragsklauseln zur Renovierung sind nach BGH-Urteilen nichtig — prüfen Sie Ihren Vertrag!
Das müssen Sie tun
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Neutralisierung Knallbunte Wände (rot, schwarz) müssen in hellen, neutralen Farben übergeben werden.
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Dübellöcher schließen Müssen zugegipst werden. Nur überstreichen reicht oft nicht, wenn sie sichtbar bleiben.
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Echte Schäden reparieren Brandlöcher im Teppich, Kratzer im Parkett — Haftpflichtversicherung melden!
Das ist oft unwirksam
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Starre Fristen Klauseln wie „Küche alle 3 Jahre streichen, egal wie sie aussieht" sind vom BGH gekippt.
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Pauschale Endrenovierung „Bei Auszug immer streichen" — meist unwirksam, wenn Wohnung renoviert übergeben wurde.
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Fachhandwerker-Pflicht Der Vermieter darf nicht verlangen, dass ein Malerbetrieb beauftragt wird. Sie dürfen selbst streichen.
Im Zweifel hilft der Mieterverein — oft kostenlos für Mitglieder.
Wohnungsübergabe — nichts vergessen
Diese 4 Punkte entscheiden über Kaution und Nachforderungen.
Besenrein übergeben
Wohnung muss leergeräumt und sauber gefegt/gesaugt sein. Fenster putzen ist meist keine Pflicht (außer bei grobem Schmutz).
Zählerstände ablesen
Alle Zähler (Strom, Gas, Wasser, Heizung) ablesen und ins Protokoll eintragen — Foto machen als Beweis!
Alle Schlüssel zurückgeben
Auch nachgemachte Schlüssel! Fehlende Schlüssel können zur Erneuerung der gesamten Schließanlage führen.
Keller & Dachboden leeren
Auch diese Räume müssen vollständig geräumt sein. Vergessene Möbel oder Reifen sind teuer zu entsorgen.
Profi-Renovierung gesucht?
Wir vermitteln geprüfte Malerbetriebe mit Festpreisgarantie — keine bösen Überraschungen, übergabefertige Qualität.
Jetzt Festpreis-Angebot anfragenFrisch streichen, ärgerfrei übergeben
Renovierung vor Übergabe — was Sie wissen müssen
Ob Sie selbst streichen oder einen Profi beauftragen — die Schönheitsreparaturen bei Auszug sind oft ein heikles Thema. Wir erklären, was Sie wirklich machen müssen, welche Klauseln im Mietvertrag ungültig sind und vermitteln günstige Handwerker für Festpreis-Renovierungen.
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BGH-Urteile prüfen — Viele Schönheitsreparatur-Klauseln sind ungültig — sparen Sie Geld.
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Festpreis-Angebote — Lassen Sie sich keinen Stundensatz andrehen — Festpreis pro m² ist üblich.
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Profi statt Streit — Professionelle Maler liefern Übergabe-fähige Qualität ohne Risiko von Nachforderungen.
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Zeitlich planen — Trocknungszeiten und Geruch beachten — nicht am letzten Tag streichen.
Was wir vermitteln
Wände & Decken streichen
Inkl. Spachteln, Grundieren, 2× Streichen — typisch 8–14 €/m².
Türen & Fenster lackieren
Profilackierung mit Schleifen und 2 Schichten — ca. 80–150 € pro Tür.
Bohrlöcher schließen
Spachteln und Überstreichen — meist im Strafpreis pauschal abgegolten.
Bodenbelag erneuern
Laminat, Vinyl, Teppich — Verlegen mit Sockelleisten ab 25 €/m².
Bad & Küche
Silikonfugen erneuern, Fliesen ausbessern, Armaturen tauschen.
Grundreinigung
Endreinigung inkl. Fenster, Bad, Küche — Übergabe besenrein+ ab 180 €.
In 4 Schritten zur fertigen Wohnung
Bedarfsanalyse
Was muss laut Mietvertrag wirklich gemacht werden? Wir prüfen die Klauseln.
Angebote vergleichen
Min. 3 Festpreis-Angebote über uns gratis einholen.
Termin koordinieren
Renovierung 1–2 Wochen vor Übergabe — genug Trocknungszeit.
Abnahme & Übergabe
Foto-Dokumentation der fertigen Räume, dann Übergabe an Vermieter.
Häufige Fragen zur Renovierung
Bereit für Ihren stressfreien Umzug?
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