Mietvertrag richtig kündigen.
Bevor das Neue beginnt, muss das Alte enden. Wir zeigen Ihnen, welche Fristen Sie beachten müssen, damit keine unnötigen Mietkosten entstehen.
Was bei der Kündigung zwingend beachtet werden muss
Ein einziger Fehler kann die Kündigung unwirksam machen — und Sie zahlen einen Monat mehr Miete.
Schriftform ist Pflicht
E-Mail oder Fax reicht nicht — nur ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift ist rechtswirksam (§ 568 BGB).
3 Monate Frist
Standard nach § 573c BGB. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vermieter eingehen.
Alle Mieter unterschreiben
Stehen zwei Personen im Mietvertrag, müssen beide mit Originalunterschrift unterzeichnen.
Zugang nachweisbar
Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Zeuge — nur so ist der Zugang beweisbar.
Sonderkündigungsrecht
Bei Mieterhöhung oder Modernisierungsankündigung gelten kürzere Fristen — oft nur 2 Monate.
Übergabeprotokoll
Mit Zählerständen und Schadensdokumentation — schützt vor späteren Nachforderungen des Vermieters.
Kündigung in 4 Schritten
So kündigen Sie rechtssicher und ohne Stress.
Mustervorlage nutzen
Laden Sie unsere geprüfte Vorlage herunter und passen Sie sie mit Ihren Daten an — vollständige Adressen, Datum, Vertragsbezeichnung.
Persönlich unterschreiben
Alle Hauptmieter unterzeichnen mit Tinte im Original — keine Kopie, kein Scan, keine digitale Signatur.
Versand mit Beleg
Einschreiben mit Rückschein ist der sicherste Weg. Alternativ persönliche Übergabe mit Zeugen und Empfangsbestätigung.
Übergabe planen
Termin mit Vermieter abstimmen, Übergabeprotokoll vorbereiten, Zählerstände notieren und fotografieren.
Kostenlose Kündigungsvorlage
Rechtssicher, aktuell nach BGB — einfach ausfüllen und absenden.
Rechtssicher & fristgerecht
Mietvertrag kündigen ohne Stress
Eine Wohnungskündigung muss schriftlich, rechtzeitig und korrekt erfolgen — sonst kann sie ungültig sein. Wir erklären Fristen, Formvorschriften, Sonderkündigungsrechte und stellen Ihnen kostenlose Mustervorlagen zur Verfügung.
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Schriftform ist Pflicht — E-Mail oder Fax reicht NICHT — nur Brief mit eigener Unterschrift.
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Frist 3 Monate — Standard nach § 573c BGB. Spätestens 3. Werktag des Monats absenden.
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Alle Mieter unterschreiben — Stehen 2 Personen im Vertrag, müssen beide unterschreiben.
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Zugang nachweisbar — Per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Zeuge.
Worauf Sie achten müssen
Formvorschriften
Vollständige Adressen, Datum, Vertragsbezeichnung, klare Kündigungserklärung, Unterschrift in Original.
Fristen einhalten
Kündigung muss bis spätestens 3. Werktag des Monats eingehen, dann zum Ende des übernächsten Monats.
Sonderkündigung
Bei Mieterhöhung, Modernisierungsankündigung, Mängeln — andere, kürzere Fristen möglich.
Zugang sichern
Einschreiben mit Rückschein ist der sicherste Weg. Alternativ persönliche Übergabe mit Zeugen.
Schönheitsreparaturen
Klären Sie, was renoviert werden muss — oft Streitpunkt. BGH-Urteile zugunsten Mieter prüfen.
Wohnungsübergabe
Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schadensdokumentation — schützt vor späteren Forderungen.
Kündigung in 4 Schritten
Mustervorlage nutzen
Laden Sie unsere geprüfte Vorlage herunter und passen Sie sie an.
Persönlich unterschreiben
Alle Hauptmieter unterzeichnen mit Tinte — keine Kopie!
Versand mit Beleg
Einschreiben mit Rückschein, alternativ persönliche Übergabe.
Übergabe planen
Termin mit Vermieter abstimmen, Übergabeprotokoll vorbereiten.
Häufige Fragen zur Kündigung
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